Gesetzlich Versicherte
Da ich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehme, kann ich als Psychotherapeut direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und es entstehen Ihnen hierbei keine weiteren Kosten. Dazu benötige ich lediglich die elektronische Versichertenkarte. Eine Überweisung vom Kinderarzt / von der Kinderärztin benötige ich dagegen nicht.
Privat Versicherte
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist bei privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich deshalb vor dem Erstgespräch darüber, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie (nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, GOP) übernimmt und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Die Rechnung wird von mir direkt an den / die Hauptversicherte/n gestellt, Sie reichen diese dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Beihilfe
Für Beamte übernimmt neben der Krankenkasse auch die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Auch in diesem Fall solten Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen. Die Rechnung wird von mir direkt an den / die Hauptversicherte/n gestellt, Sie reichen diese dann zur Erstattung ein.
Selbstzahler
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie in der Regel wie ein privatversicherter Patient/in behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die Kosten der Behandlung werden wir vor Beginn der Behandlung klare, schriftlich vereinbarte Absprachen treffen. Die Psychotherapie wird Ihnen privat in Rechnung gestellt, eine Weitergabe Ihrer Daten an die Krankenkasse erfolgt in diesem Fall nicht.